@ jansurfer:
Nunja, mag sein, dass man nun - um einem Abschleppen zu entgehen - noch die Adresse unter die Handy-Nr. schreiben muss, aber da es immer auf die Verhältnismäßigkeit ankommt, wird ein anderen Gericht (sehr wahrscheinlich?) auch anders entscheiden.
Zum anderen muss ich da auch Chris beipflichten! Verkehrsregeln wären ja widersinnig, wenn sie nciht sofort und direkt gelten würden, sondern immer erst nach einer Abwägung, ob es denn sinnvoll, gerecht oder verhältnismäßig sei. Und genau so kann ja auch ein Richter entscheiden.
Zugegeben habe ich mich beim obigen Posting etwas undeutlich ausgedrückt. Man könnte das Posting so auffassen, dass die Sache mit der Handy-nr. grundsätzlich nciht mehr zulässig ist. Vielleicht hätte ich das Wörtchen "nur" miteinbauen sollen ...
Noch Fragen?