Glaubste nicht, dass'se Dich jetzt hamm? Ich würde das aber sowas von ernst nehmen!

Du bist damit der erste überhaupt, der von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht per Briefpost, sonder per Mail in Kenntnis gesetzt wird. Kannste Dir was drauf einbilden!

Und die Rechtschreibfehler halten sich auch im Rahmen - ja, das muss dann wohl doch ein gaaanz echter Polizist sein, der Dir da was will. Jawoll.
... und verstoßen somit gegen §§ 249ff StGB.
Cool. Raub und räuberische Erpressung können nun also doch über's Internet begangen werden? Wieder was gelernt, tsss.
PS: Schäuble rollt eben vorweg!