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Sonntag, 24. April 2005, 14:11

Sat.1 muss URL schmidt.de freigeben

[q=Heise]Sat1 muss Domain schmidt.de abgeben

Der Fernsehsender Sat1 hat einen Prozess um die Domain schmidt.de, die bislang der alten Harald Schmidt Show gewidmet war, verloren. Das Landgericht Hannover hat die Domain einem Berliner Webdesigner mit bürgerlichem Namen Schmidt zugesprochen und Sat1 zur Freigabe der Adresse verpflichtet.
[/q]
LOL... Was haltet Ihr davon?

Also persönlich finde es gut. Doch was ist, wenn jetzt ein anderer Schmidt die Domain einklagt? Wenn jetzt z.B. Harald Schmidt die Domain einklagt, was würde passieren? Würde das Gericht Harry die Domain zusprechen, weil er der berühmtere Schmidt ist?

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58943
Signatur von »LapisInfernalis« Eine Milde Gabe...

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.

Albert Einstein (1879-1955)

A common mistake people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.
Douglas Adams (1952-2001)

2

Sonntag, 24. April 2005, 14:27

Naja.. wenn es der selbe Richter ist wohl eher nicht. Wer zuerst kommst mal zuerst. Jedenfalls bei zwei Schmidts..

Bei einem anderen Richter kann es auch anders aussehen. Wurde die Domain milka.de nicht auch dem Unternehmen zugesprochen anstatt der guten Frau Milka?

Tobias
Signatur von »t-ob-i« {SIGNATUR}

3

Sonntag, 24. April 2005, 14:32

Bei Unternehmen ziehen Privatpersonen generell den Kürzeren, da mit dem Namen häufig eher die Firma als der Privatperson assoziiert wird. Frag mal auf der Straße, woran die Personen als erstes denken, wenn sie den Namen "Milka" hören...

Ich denke bei zwei Privatpersonen, bei denen die eine Person eine Berühmtheit ist, die fast jeder in Deutschland kennt, und der andere einer von Millionen Schmidts sieht es doch ähnlich aus, oder?
Signatur von »LapisInfernalis« Eine Milde Gabe...

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.

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4

Sonntag, 24. April 2005, 18:36

Zitat von »LapisInfernalis«

Bei Unternehmen ziehen Privatpersonen generell den Kürzeren, da mit dem Namen häufig eher die Firma als der Privatperson assoziiert wird.

stimmt nur bedingt ... und zwar wenn es sich um bekannte Marken handelt, welche eventuell mit dem Namensrecht einer anderen Person kollidiert. Ansonsten geht es glaube nach: Wer zuerst kommt, der ....

die fast jeder in Deutschland kennt, und der andere einer von Millionen Schmidts sieht es doch ähnlich aus, oder?
eher nicht ... ausser es geht um ne Domain mit dem ganzen Namen ... aber das auch noch nicht mal sicher ...
Signatur von »TheNobody Style«