DIN 5008
12.5.2 Inlandsanschriften
Dort steht in einer Anmerkung:
Ortsteilnamen dürfen in einer besonderen Zeile oberhalb der Zustell- oder Abholangabe ohne Postleitzahl vermerkt werden, nicht aber als Zusatz zum Bestimmungsort.
1 )
2 )
3 ) Herr
4 ) Max Mustermann
5 ) Autenzell
6 ) Mustermaxstr. 1
7 )
8 ) 86561 Aresing
9 )
........................ das sagt die DIN zu dem Thema
kurze Erklärung noch:
Abholangabe = Postfach mit Nummer
Zustellangabe = Straße mit Hausnummer
.....................................
bevor jemand auf die Idee kömmt, dass der Cheffe nen DIN-Fetischist is ...
DIN 5008 - das sind die "Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung", also die Bibel für Geschäftsbriefe und so ... und da ich gelernter Bürokaufmann bin ....
PS: Willi ... SCHNAUZE

PPS: obriges PS verstehen nur INSIDER

:tongue: