Original von Alex
Ich werde ja bald gemustert und wollte mich da mal kundig machen wie das so abläuft.
Wenn man nen Studienplatz sicher hat, wird man dann zurückgestellt?
normalerweise nicht, soweit ich mich erinnern kann muß man schon mindestens 1/3 der Ausbildung fertig haben bevor man zurückgestellt wird.
Aber der Studienplatz wird einem normalerweise freigehalten wenn man ihn zugesprochen bekommen hat und dann der Bund dazwischen kommt, das sollte nicht so das Problem sein. Da kann dir aber Sicherlich die Hochschule deiner Wahl besser weiterhelfen.
Wie ist das wenn der Studienplatz im Ausland ist und man dafür seinen festen Wohnsitz verlagert (bspw. in die Niederlande)? Werde ich dann trotzdem zurückgestellt?
Und was passiert wenn ich nach dem Studium in der Niederlande bleibe, oder gar in die USA gehe?
grundsätzlich bist du als Deutscher Staatsbürger in Deutschland Wehrpflichtig und mußt ab 17 jeden längeren Auslandsaufenthalt beim Kreiswehrersatzamt anmelden, die entscheiden dann weiter .. evtl. hilft es da einfach mal anzurufen und zu fragen
Wenn du natürlich einfach im Ausland bleibst, solltest du aufpassen das du bis 28 nichtmehr nach Deutschland einreist sonst könnte plötzlich die Polizei (und die Feldjäger

) vor deiner Tür stehen.
Ab 28 kann man imho nichtmehr herangezogen werden.
aber mit etwas Glück wirst du ja T3 gemustert und bist damit auch befreit.
Gorgonzola