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1

Mittwoch, 24. März 2004, 18:22

Bund/Zivi und Studium...

Ich werde ja bald gemustert und wollte mich da mal kundig machen wie das so abläuft.
Wenn man nen Studienplatz sicher hat, wird man dann zurückgestellt?
Wie ist das wenn der Studienplatz im Ausland ist und man dafür seinen festen Wohnsitz verlagert (bspw. in die Niederlande)? Werde ich dann trotzdem zurückgestellt?
Und was passiert wenn ich nach dem Studium in der Niederlande bleibe, oder gar in die USA gehe?

Mir würde auch schon ne Adresse helfen, wo ich das in Erfahrung bringen kann...
Signatur von »Alex« Man muss nichts sehen, um zu sehen, dass man nichts sieht, aber man muss etwas sehen, um zu sehen, was man nicht sieht.

2

Mittwoch, 24. März 2004, 19:51

RE: Bund/Zivi und Studium...

Sind die doch jetzt tatsächlich schon beim Jahrgang '86 angekommen ... schau' doch mal auf den Seiten der Bundeswehr (http://www.bundeswehr.de), dort findest du vielleicht eine Antwort auf deine Frage oder zumindest eine Kontaktadresse.

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Donnerstag, 25. März 2004, 02:43

RE: Bund/Zivi und Studium...

Zitat

Original von Alex
Ich werde ja bald gemustert und wollte mich da mal kundig machen wie das so abläuft.
Wenn man nen Studienplatz sicher hat, wird man dann zurückgestellt?
normalerweise nicht, soweit ich mich erinnern kann muß man schon mindestens 1/3 der Ausbildung fertig haben bevor man zurückgestellt wird.
Aber der Studienplatz wird einem normalerweise freigehalten wenn man ihn zugesprochen bekommen hat und dann der Bund dazwischen kommt, das sollte nicht so das Problem sein. Da kann dir aber Sicherlich die Hochschule deiner Wahl besser weiterhelfen.

Zitat

Wie ist das wenn der Studienplatz im Ausland ist und man dafür seinen festen Wohnsitz verlagert (bspw. in die Niederlande)? Werde ich dann trotzdem zurückgestellt?
Und was passiert wenn ich nach dem Studium in der Niederlande bleibe, oder gar in die USA gehe?
grundsätzlich bist du als Deutscher Staatsbürger in Deutschland Wehrpflichtig und mußt ab 17 jeden längeren Auslandsaufenthalt beim Kreiswehrersatzamt anmelden, die entscheiden dann weiter .. evtl. hilft es da einfach mal anzurufen und zu fragen :)

Wenn du natürlich einfach im Ausland bleibst, solltest du aufpassen das du bis 28 nichtmehr nach Deutschland einreist sonst könnte plötzlich die Polizei (und die Feldjäger ;)) vor deiner Tür stehen.
Ab 28 kann man imho nichtmehr herangezogen werden.


aber mit etwas Glück wirst du ja T3 gemustert und bist damit auch befreit.


Gorgonzola
Signatur von »Gorgonzola« There is a theory which states that if ever anyone discovers what the Universe is for and why it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre.
There is another theory which states that this has already happened.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gorgonzola« (25. März 2004, 02:46)


4

Donnerstag, 25. März 2004, 17:54

Für die Unwissenden unteruns: Was ist/heißt T3?

MfG Arne :)

5

Donnerstag, 25. März 2004, 18:30

T3 = Tauglichkeitsgrad 3

Die Skala geht von 1-5, genommen werden nur noch 1 und 2
Signatur von »Timetraxx«
In diesem Sinne....Have Phun 8)
Timetraxx

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6

Freitag, 26. März 2004, 18:37

T 3 zu bekommen schafft man, einfach beim Seh und Hörtest etwas auf langsam und halb blind machen (nur nich zu extrem) und anschließend bei den Liegestützen die Luft anhalten und von allen möglichen Sportverletzungen erzählen. Achja ne vom Arzt bescheinigte Nussallergie ist so gut wie automatisch T3 ;-)

Chris
Signatur von »Chris« Auch ein Bonsai träumt von Größe.

7

Freitag, 26. März 2004, 19:14

Ein Kännchen Kaffee treibt den Ruhepuls zusätzlich in eine ausmusterungswürdige Zone ... :D
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8

Samstag, 27. März 2004, 14:57

jo

geht das eigentlich noch das wenn du sagst das du kiffst wie n bagger das man dann ausgemusterst wird?

naja ich würd eh ausgemustert werden da ich gegen alles möglich allergisch bin
Signatur von »Formicula« Kokain hat den Zolltarifcode 2939910000 und ist demnach zollrechtlich normale Ware, bei deren Einfuhr 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Beim Kokainschmuggel macht man sich also auch steuerrechtlich strafbar, da die Steuerpflicht auch bei gesetzteswidrigen Rechtsgeschäften anfällt.

9

Samstag, 27. März 2004, 15:07

Zitat

Original von Formicula
naja ich würd eh ausgemustert werden da ich gegen alles möglich allergisch bin
Eine mittelprächtige Allergie bedeutet T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten), also kann von Ausmusterung keine Rede sein. Für T3 bräuchtest du schon schwerere Wirbelsäulenveränderungen, ausgeprägte Kniegelenkserkrankungen (z.B. bleibende Meniskusschäden), Schwerhörigkeit, aktive kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange) oder ähnlich gravierende gesundheitliche Probleme.

Die Anzahl der Gesundheitsstörungen ist nicht für die Vergabe des Tauglichkeitsgrades ausschlaggebend. Für jede Gesundheitsstörung in jeder Ausprägung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes festgelegt worden. D.h., auch bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen mit dem gleichen Schweregrad erfolgt keine Summierung, die eine Höherstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der schwersten bestehenden Gesundheitsstörung.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DukeXP« (27. März 2004, 15:13)


10

Samstag, 27. März 2004, 16:20

Zitat

Original von DukeXP
...Für T3 bräuchtest du schon schwerere Wirbelsäulenveränderungen

hab ein schönes hohlzkreuz, zählt das auch?

Zitat

...ausgeprägte Kniegelenkserkrankungen (z.B. bleibende Meniskusschäden)...

Mein Knie ist kaputt, dank eines "kleinen unfalls", aber geht inzwichen wieder


Zitat

...Schwerhörigkeit...

Schwerhörig bin ich schon lang (danke an Metallica, Guano Apes, Anthrax, Godsmack, Soulfly, Muderdolls, Elma und dem Monitormixer meiner band)

Zitat

...oder ähnlich gravierende gesundheitliche Probleme...

Hab Astma (wird das so geschrieben, kein peil)

Und ich bin gegen Äpfel, Orangen und verschiedene Wildwachsende graßsorten allergisch
Signatur von »Formicula« Kokain hat den Zolltarifcode 2939910000 und ist demnach zollrechtlich normale Ware, bei deren Einfuhr 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Beim Kokainschmuggel macht man sich also auch steuerrechtlich strafbar, da die Steuerpflicht auch bei gesetzteswidrigen Rechtsgeschäften anfällt.

12

Samstag, 27. März 2004, 17:08

naja ein kumpel ist wegen einer lebensmittelallergie ausgemustert worden.

und vor allem hab ich einen guten anwalt der das schon regelt das es ja grad mit der band steil bergauf geht ^^
Signatur von »Formicula« Kokain hat den Zolltarifcode 2939910000 und ist demnach zollrechtlich normale Ware, bei deren Einfuhr 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Beim Kokainschmuggel macht man sich also auch steuerrechtlich strafbar, da die Steuerpflicht auch bei gesetzteswidrigen Rechtsgeschäften anfällt.

13

Mittwoch, 31. März 2004, 00:00

Hey, so schlimm ist des Jahr Zivi/Bund auch net...

Also ich selber bin jetzt noch einen Monat Zivi und schätze dieses "Jahr" - das mittlerweile auch nur noch 9 Monate sind (von denen ein Monat Urlaub ist) - nicht wirklich als verschwendet ein.
Eher im Gegenteil, ich fand es war eine sehr gute Erfahrung. Ach ja, ich war beim Fahrdienst, genauer gesagt beim Behindertenfahrdienst in Nürnberg. Zum einen kenne ich mich in Nürnberg jetzt richtig aus und zum anderen habe ich sehr viele Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behinderten gemacht, die ja meine Fahrgäste waren. Außerdem ist es gerade für Schüler nach dem Abi eine gute Gelegenheit ein Jahr "Pause" vor dem Studium zu machen, die nicht im Lebenslauf negativ auffällt und man nochmal darüber nachdenken kann, was man studieren möchte. Des weiteren war es für mich selbst das erste Mal, dass ich selbst gut Geld verdient habe...

CYA
Forman

14

Mittwoch, 31. März 2004, 14:26

Ich weiß aber schon recht genau was ich will (Studium der techn. und angew. Informatik in Maastricht/Aachen/Rotterdam/Saarbrücken, je nachdem wer mich nimmt).
Und ich hab außerdem gar keine Lust mal was anderes als Computer zu machen. ;) wenn es aber Zivi-Stellen wo man ausschließlich mit Computern arbeitet gibt, dann gerne ;)
Signatur von »Alex« Man muss nichts sehen, um zu sehen, dass man nichts sieht, aber man muss etwas sehen, um zu sehen, was man nicht sieht.

15

Donnerstag, 1. April 2004, 20:00

Musterung

So langsam werde ich auch nervös. Wann wird man denn als Abiturient gemustert? Gibt es da irgendwie so eine Art "Faust-Regel" wie z.B. "drei Monate vor Ende der Ausbildung" oder so?

16

Donnerstag, 1. April 2004, 22:14

RE: Musterung

Leider arbeitet das Kreiswehrersatzamt wohl absolut willkürlich. Ich kenne einige aus Jahrgang '82, die noch nicht gemustert sind und auch einige aus Jahrgang '86, die bereits gemustert sind ... sagt eigentlich alles.

17

Donnerstag, 1. April 2004, 23:56

Zitat

Original von Alex
Ich weiß aber schon recht genau was ich will (Studium der techn. und angew. Informatik in Maastricht/Aachen/Rotterdam/Saarbrücken, je nachdem wer mich nimmt).

Ich wusste und weiß auch, dass ich Informatik studieren will, aber ich fand dieses Jahr trotzdem nicht schlecht.

Zitat

Original von Alex
Und ich hab außerdem gar keine Lust mal was anderes als Computer zu machen. ;) wenn es aber Zivi-Stellen wo man ausschließlich mit Computern arbeitet gibt, dann gerne ;)

Diese Aussage finde ich - sorry - etwas engstirnig. Du wirst dein ganzes Leben noch mit Computern verbringen, da kann es nicht schaden, wenn man zwischendurch mal was anderes macht. Du kannst - musst aber nicht - da sehr viele Erfahrungen sammeln, z.B. in der Zusammenarbeit mit anderen Menschen...

Wegen der Musterung für angehende Abiturienten: Bei uns in Nürnberg wurden wir so Mitte bis Ende der 13. Klasse zur Musterung einberufen. Die älteren des Jahrgangs zuerst und dann die jüngeren...

18

Donnerstag, 1. April 2004, 23:59

Zitat

Wann werde ich gemustert?

Das Wehrpflichtgesetz schreibt vor (§ 16 WPflG), dass ungediente Wehrpflichtige vor ihrer Heranziehung zum Wehrdienst gemustert werden müssen. Durch die Musterung entscheiden die Kreiswehrersatzämter, wer für den Wehrdienst zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu früher findet die Musterung nicht mehr jahrgangsweise, sondern individuell für den einzelnen Wehrpflichtigen möglichst einberufungsnah statt.
Zur Vorbereitung der Musterung übersenden die Kreiswehrersatzämter Fragebögen an die Wehrpflichtigen und stellen so fest, bei wem die Musterung sofort durchgeführt werden oder z.B. wegen einer noch laufenden Schul- oder Berufsausbildung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Auf Antrag können männliche Personen auch ein halbes Jahr vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres gemustert werden.
Quelle und weitere Infos unter: http://www.kwea.de
Zum Wehrpflichtgesetz (WPflG): http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html
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19

Freitag, 2. April 2004, 00:36

Kann man eigentlich auch die Musterung verweigern, bzw. einfach nicht erscheinen?

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Freitag, 2. April 2004, 04:14

sicher kannst du das>

Zitat

§ 44 Zustellung, Vorführung und Zuführung
(3) Die Polizei kann ersucht werden, Wehrpflichtige, die ihrer Einberufung unentschuldigt nicht Folge leisten, dem nächsten Feldjäger-Dienstkommando zuzuführen.
(4) Die Polizei ist befugt, zum Zwecke der Vorführung oder Zuführung die Wohnung und andere Räume des Wehrpflichtigen zu betreten und nach ihm zu suchen. Das gleiche gilt, außer zur Nachtzeit, für andere Wohnungen und Räume, wenn sich der Wehrpflichtige einem unmittelbar bevorstehenden Zugriff der Polizei durch Betreten solcher Wohnungen und Räume entzieht.


Mach dann bitte Fotos, damit wir auch was davon haben ;)


Gorgonzola
P.S.: oki .. das gilt jetzt nur fuer die einberufung selber, bei der musterung bekommst du sicherlich vorher noch 2 aufforderungen ;)
Signatur von »Gorgonzola« There is a theory which states that if ever anyone discovers what the Universe is for and why it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre.
There is another theory which states that this has already happened.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gorgonzola« (2. April 2004, 04:16)