[gleich zum anfang: damit soll sich keiner persönlich angesprochen fühlen]
hallo,
gelegentlich schreib ich ja von meinen alten tagen als sysop & network-chef. schließlich ist das internet ja nich das einzigste net.
beim surfen hab ich nu grad eine recht aktuelle policy-geschichte gefunden, die doch recht gut verdeutlicht, wie das früher in anderen networks alles gehandhabt wird.
Verfahren zur
Absetzung eines Moderators
(Removal of an echomail conference moderator)
Stand: 19.05.2000
1 Vorwort
2 Verfahren zur Absetzung eines Moderators
2.1 Allgemeines
2.2 Zustaendigkeit der RECs
2.3 Antrag auf Absetzung eines Moderators
2.4 Leitung des Verfahrens
2.5 Stimmberechtigung
2.6 Ablauf des Verfahrens
2.7 Abstimmung
2.8 Veroeffentlichung des Ergebnisses
2.9 Einspuchsfrist
2.10 Konsequenzen aus dem Abstimmungsergebnis
3 Aenderung dieses Dokuments
Anhang
A Beteiligte Regionen
B Ursprung eines Echos
1 Vorwort
Dieses Dokument ist in Anlehnung an P4/General
Fidonet Policy eine auf regionaler Basis durch die
in 2.1 spezifizierte EC-Struktur verabschiedete
Aenderung der EP1/Echomail Policy. Das im folgenden
festgelegte Verfahren ersetzt fuer die beteiligten
Regionen die Regelung IV.7 "Removal of an echomail
conference moderator" der EP1/Echomail Policy.
Die beteiligten Regionen sind im Anhang A "Beteiligte
Regionen" aufgelistet.
2 Verfahren zur Absetzung eines Moderators
2.1 Allgemeines
Das Verfahren kann jeweils immer nur auf die Moderation
eines Echos angewendet werden. Wird als Ergebnis des
Verfahrens der Moderator abgesetzt, bezieht sich die
Absetzung nur auf das zur Abstimmung gestandene Echo.
Wenn im folgenden von Echomail-Koordinatoren (*ECs
bzw. ECs) die Rede ist, sind immer alle Echomail-
Koordinatoren der beteiligten Regionen gemeint,
welche als NEC oder REC in der Nodeliste gelistet
sind.
Fuer den Fall, dass ein Netz oder eine Region keinen
gelisteten EC hat, uebernimmt der jeweilige NC oder
RC diese Funktion fuer dieses Verfahren.
2.2 Zustaendigkeit der RECs
Zustaendig fuer die Durchfuehrung des Verfahrens
ist der REC, aus dessen Region das vom Moderator
moderierte Echo urspruenglich stammt.
Anhaltspunkte zum Ursprung eines Echos werden im
Anhang B "Ursprung eines Echos" genannt.
2.3 Antrag auf Absetzung eines Moderators
Zur Einleitung des hier beschriebenen Verfahrens ist
ein Antrag auf Absetzung des Moderators notwendig.
Dieser Antrag muss von einem Echomail-Koordinator
(*EC) gestellt und von mindestens zwei weiteren ECs
unterstuetzt werden, welche im Antrag namentlich und
mit Fidonet-Adresse genannt werden muessen.
Im Antrag muss der Name des Moderators sowie des
von ihm/ihr moderierten Echos angegeben werden.
Die Antragsteller muessen im Antrag beschreiben,
was sie dem Moderator vorwerfen.
Der Antrag muss beim zustaendigen REC eingereicht
werden.
Wurde der Antrag beim zustaedigen REC einreicht,
dann ist ein Wechsel des Echomoderators nicht mehr
moeglich, weder durch Wahl noch durch Ernennung.
Das Verfahren wird bis zum Ende durchgefuehrt.
2.4 Leitung des Verfahrens
Der Leiter des Verfahrens ist der zustaendige REC
(siehe 2.2), bei dem der Antrag eingereicht wurde.
Jede Region bestimmt vorsorglich ein bis zwei NECs
aus der eigenen Region, die im Falle, dass der
REC nicht reagiert oder reagieren kann, die Rolle
des Verfahrensleiters uebernehmen koennen. Diese
Personen werden im Echo EC.GER bekannt gegeben.
Die oder der Ersatzleiter fuer das Verfahren werden
vom REC der Region bestimmt. Falls ein Verfahren
ansteht aber weder REC noch Ersatzleiter reagieren
oder zur Verfuegung stehen, wird ein Ersatzleiter
von den NECs der Region mit einfacher Mehrheit der
abstimmenden NECs bestimmt. Falls sich genau ein
Kandidat meldet, kann auf eine Abstimmung verzichtet
werden, wenn niemand eine explizite Abstimmung
fordert.
Sollte der REC nicht auf den Antrag reagieren, so
kann der Antrag bei einem der Ersatzleiter der
Region eingereicht werden, der dann im folgenden
die Leitung des Verfahrens uebernimmt.
Sollte es dem REC oder dem Ersatzleiter, bei dem
der Antrag eingereicht wurde, nicht moeglich sein
die Leitung des Verfahrens zu uebernehmen, kann
er/sie die Leitung einem Echomail-Koordinator
seiner/ihrer Wahl uebertragen.
Die persoenliche Meinung des ECs, der Leiter des
Verfahrens ist, darf keine Auswirkung auf seine
Taetigkeit als Verfahrensleiter haben.
2.5 Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Echomail-Koordinatoren.
2.6 Ablauf des Verfahrens
Sind die Voraussetzungen fuer das Verfahren erfuellt
(siehe 2.3 "Antrag auf Absetzung eines Moderators")
leitet der Leiter die Durchfuehrung das Verfahrens
ein, indem er die ECs der beteiligten Regionen sowie
den Moderator, dessen Absetzung beantragt wurde,
per Netmail informiert. Zusaetzlich wird der Antrag
vom Leiter in dem Echo EC.GER veroeffentlicht.
Eine Veroeffentlichung in weiteren Echos (z.B.
der ECHOCOORD.GER) ist optional und liegt im
Ermessen des Verfahrensleiters.
Das Verfahren sollte schnellstmoeglich,
spaetestens jedoch zehn Tage nach Eingang
des Antrages eingeleitet werden.
Der Verfahrensleiter arbeitet einen zeitlichen
Ablaufplan aus, der ebenfalls den ECs und dem
betroffenen Moderator per Netmail zugesandt und
im Echo EC.GER veroeffentlicht wird. Dieser Plan
sollte sich an die folgenden Vorgaben halten:
Die Diskussionsphase beginnt fuenf Tage nach der
Einleitung des Verfahrens und dauert zwei bis
drei Wochen. Die Abstimmungsphase beginnt direkt
nach Ende der Diskussionsphase und dauert zwei
Wochen.
Die Diskussion ueber den Antrag findet in dem Echo
EC.GER statt. Der Moderator, dessen Absetzung
beantragt wurde, erhaelt fuer diese Zeit automatisch
die Schreibberechtigung in der EC.GER.
Weiterhin koennen der Moderator, dessen Absetzung
beantragt wurde, sowie der Antragsteller zwei weitere
Personen benennen, welche waehrend der Diskussionsphase
eine Schreibberechtigung in der EC.GER erhalten sollen.
Diese Personen (Fuersprecher) muessen keine Nodes sein.
Sie sind mit Namen und Fidonet-Adresse dem Leiter des
Verfahrens mitzuteilen. Der Leiter informiert den
Moderator der EC.GER ueber die temporaere Schreib-
berechtigung fuer Moderator und die Fuersprecher.
Eine Aenderung der Fuersprecher ist nur vor Beginn
der Diskussionsphase moeglich.
2.7 Abstimmung
Die Abstimmung wird vom Leiter des Verfahrens
durchgefuehrt. Die Abstimmung erfolgt per Netmail.
Der Verfahrensleiter ernennt vor der Abstimmungsphase
einen Kontrolleur fuer die Abstimmung.
Das Format bestimmt der Leiter. Die endgueltige
Auswertung der Stimmen sollte manuell erfolgen,
um ungueltige Stimmen durch ein zu restriktives
Auswertungsprogramm zu vermeiden.
Moegliche Stimmen sind JA und NEIN, wobei JA fuer
die Absetzung des Moderators steht und NEIN fuer
Ablehnung des Antrages. Andere Stimmen werden als
ungueltig gewertet.
Jede Stimm-Mail muss ein Passwort enthalten, welches
bei der Veroeffentlichung des Abstimmungsergebnisses
angegeben wird und eine anonyme Verifizierung aller
Stimmen ermoeglicht.
Alle beim Leiter eingegangenen Stimm-Mails werden
dem Kontrolleur vom Leiter zur Verfuegung gestellt.
2.8 Veroeffentlichung des Ergebnisses
Das Ergebnis sollte spaetestens fuenf Tage nach
Ende der Abstimmungsphase veroeffentlicht werden.
Das Ergebnis wird vom Leiter in der EC.GER bekannt-
gegeben und dem Antragsteller, dem Moderator, dessen
Absetzung beantragt wurde, dem Kontrolleur sowie den
RECs der Regionen, welche sich an diesem Verfahren
beteiligen, per Netmail geschickt.
Die genaue Form der Veroeffentlichung liegt in der
Verantwortung des Abstimmungsleiters.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, welche Stimmen
(durch das dazugehoerige Passwort) auf die moeglichen
Wahloptionen entfallen sind. Ausserdem muss eine
Liste aller ECs veroeffentlicht werden, die abgestimmt
haben.
Der Kontrolleur prueft das Ergebnis und bestaetigt
es, wenn es korrekt ist. Gibt es Unstimmigkeiten oder
Fehler im Ergebnis, dann sind diese zu korrigieren.
Wenn die Abstimmung fehlerhaft durchgefuehrt wurde,
ist sie zu wiederholen. Die Entscheidung darueber
treffen Leiter und Kontrolleur gemeinsam.
Das Ergebnis der Kontrolle ist dem Verfahrensleiter,
dem Antragsteller, dem Moderator, dessen Absetzung
beantragt wurde, sowie den RECs der Regionen, welche
sich an diesem Verfahren beteiligen, per Netmail
bekanntzugeben und im Echo EC.GER zu posten.
2.9 Einspuchsfrist
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses koennen die
Stimmberechtigten sowie der Moderator, ueber dessen
Absetzung abgestimmt wurde, Einspruch gegen das
Ergebnis beim Verfahrensleiter einlegen.
Die Einspruchsfrist endet zwei Wochen nach
Bestaetigung des Ergebnisses durch den Kontrolleur.
2.10 Konsequenzen aus dem Abstimmungsergebnis
Das vom Kontrolleur bestaetigte Ergebnis wird mit
Ablauf der Einspruchsfrist und nach Klaerung aller
eingegangenen Einsprueche gueltig.
Der Antrag gilt als angenommen, wenn von allen
gueltigen Stimmen mehr als 50 Prozent der Stimmen
auf JA lauten. In diesem Fall gilt der Moderator
als abgesetzt und der zustaendige REC sorgt fuer
eine Neuwahl des Moderators.
Bei der Neuwahl sind nur Nodes stimmberechtigt.
Jeder Sysop hat eine Stimme (unabhaengig von der
Anzahl der gelisteten Lines des Node-Systems).
Sysops, deren Lines komplett Hold, Down oder
Pvt gelistet sind, sind nicht stimmberechtigt.
Bei Echos mit eingeschraenkter Schreibberechtigung
kann die aktive Stimmberechtigung fuer die Neuwahl
sinnvoll angepasst werden. Dies liegt im Ermessen
des zustaendigen RECs.
Der abgesetzte Moderator darf kandidieren und
gewaehlt werden.
Bis zum Abschluss der Moderatorwahl bleibt das
Echo (die Echos) unmoderiert. Haelt der zustaendige
REC eine Moderation fuer notwendig, kann er/sie
eine Person bestimmen, welche die Moderation bis
zum Ende der Moderatorwahl uebernimmt. Bei dieser
Person darf es sich nicht um den abgesetzten
Moderator handeln.
3 Aenderung dieses Dokuments
Aenderungen an diesem Dokument benoetigen eine
2/3-Mehrheit der ECs der beteiligten Regionen.
Ausgenommen davon sind die Anhaenge A und B, die
bei Bedarf durch die RECs der beteiligten Regionen
in Uebereinstimmung geaendert werden koennen.
Anhang
A Beteiligte Regionen
An den in diesem Dokument beschriebenen Verfahren
sind diese Fidonet-Regionen beteiligt:
Region 2:24 seit dem 19.05.2000.
Region 2:30 seit dem 19.05.2000.
Region 2:31 seit dem 19.05.2000.
Die Abstimmungsergebnisse der beteiligten Regionen
ueber dieses Dokument liegen dem Archiv VZAEM.ZIP,
aus dem dieses Dokument stammt, als Textdateien
ERGEBNIS.R?? bei.
B Ursprung eines Echos
Anhaltspunkt fuer den Ursprung eines Echos ist
die Endung des Echonamens:
.024 -> Region 2:24
.GER -> Region 2:24
.CH -> Region 2:30
.AUS -> Region 2:31