Du bist nicht angemeldet.

1

Samstag, 16. Februar 2002, 00:42

Internet-Provider loggt Surfverhalten

Spionage: Internet-Provider loggt Surfverhalten - Jetzt Einstellung

Nachdem bekannt wurde, dass das Unternehmen Comcast das komplette Surfverhalten seiner User speichert, nimmt der Internet-Provider inzwischen Abstand davon.

Comcast ist erst seit Kurzem als Provider tätig. Dazu hatte man Ende letzten Jahres den Internet-Provider Exite@Home mit insgesamt 2,2 Millionen Kunden übernommen. Seit dieser Zeit wurden alle Aktivitäten der User penibel aufgezeichnet.
Als Begründung für die Einstellung gibt das Unternehmen datenschutzrechtliche Gründe an, Experten vermuten jedoch, dass die Kosten und der Traffic für den Provider enorm waren.

Quelle: www.chip.de
Signatur von »Investorman« ______________________________

Investorman.com || Webmasterrecht.de || Recht interessant - Die Linksammlung zum Internetrecht

2

Sonntag, 17. Februar 2002, 21:15

äh, frage... was will der provider damit? eigentlich darf er die daten ja gar nicht auswerten oder zumindest nicht weitergeben, oder?

mfg
cybermorphix
Signatur von »Cybermorphix« Video meliora proboque deteriora seqor. - Ich sehe das Gute, aber ich folge dem schlechterem.

3

Sonntag, 17. Februar 2002, 21:25

Eigentlich ja, aber meinst du das interessiert die Geschäftsleute?
Damit lässt es sich sicher viel Geld verdienen, weil sonst hätten die dieses "Programm" nicht installiert oder gekauft...

Aber wen könnte das eigentlich interessieren? Das einzigste was mir jetzt dazu einfällt ist, dass man alles über die jeweiligen Personen rausbekommt - ich denke dazu gehören dann auch sicher die eMails - und man könnte vielleicht auch noch die Werbung für die verschiedenen Surfer besser und gewinnträchtiger schalten, aber das kann es doch noch nicht gewesen sein, oder?

Investorman, du kennst dich doch in dem Gebiet besser aus, was könnte es der Firma bringen?

THX & CU
Forman

4

Sonntag, 17. Februar 2002, 22:12

@ Cybermorphix:

Tja, zwischen "nicht dürfen" und es trotzdem machen sehen leider einige Zeitgenossen keinen Unterschied. Und aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Zweifel, wenn man Daten ohne genaue Zuordnungsmöglichkeit auf zB eine spezielle Person (Name+Adresse etc) weitergibt bzw verkauft.

By the way: Es gibt sogar Einwohnermeldeämter, die verkaufen die Adressen ihrer gemeldeten Einwohner. Krass oder?! Oder auch bspw. Versandhäuser sollen an solchen Aktionen beteiligt sein. Zum Bsp. hat sich eine Freundin von mir mal irgendwo ezwas bestellt und in der Adressangabe hat sie einen ganz komischen Schreibfehler reingewürgt. Und schließlich bekam sie immer mal wieder Post von diversen Werbefirmen, die exakt diesen Schreibfehler in der Adresse hatten. Und es war kein 08/15-Schreibfehler.

@ Forman:

Ich würde das Ganze nciht an der Werbung festmachen. Klar ist das auch ein Gesichtspunkt, aber in Anbetracht der sinkenden Werbepreise udn -erfolge würde ich diesen Punkt eher zurückstellen.

Was ich viel entscheidender finde, ist die Tatsache, dass ein User umso länger auf einer Internetseite verweilt, je mehr gewünschte Informationen er findet. Dabei spielt die Trefferquote und Such- & Findgeschwindigkeit eine entscheidene Rolle. Wenn ich nun das Surfverhalten meiner Kunden aufzeichne, so weiß ich irgendwann, für was sich Herr X besonders interessiert und was er so für Themen im Netz sucht.

Und wenn ich Herrn X dann diese Dinge vermehrt "vor die Nase halte", dann wird er wohl länger auf der Seite verweilen. Und je länger er bleibt, desto mehr (Online-)Gebühren fahre ich ein. Und dieses spielt dann wiederum eine wichtige Rolle für Werbeplätze oder sogar für die Unternehmensbewertung. der Kurs von t-online bemisst sich (auch) an der durchschnittlichen Verweildauer der Kunden auf den t-online-Seiten.

Ok, das soll erst mal genügen. Ich hoffe, ich konnte das Ganze hier verständlich rüberbringen.

Natürlich wird es noch weitere Gesichtspunkte geben.
Signatur von »Investorman« ______________________________

Investorman.com || Webmasterrecht.de || Recht interessant - Die Linksammlung zum Internetrecht