@ Cybermorphix:
Tja, zwischen "nicht dürfen" und es trotzdem machen sehen leider einige Zeitgenossen keinen Unterschied. Und aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Zweifel, wenn man Daten ohne genaue Zuordnungsmöglichkeit auf zB eine spezielle Person (Name+Adresse etc) weitergibt bzw verkauft.
By the way: Es gibt sogar Einwohnermeldeämter, die verkaufen die Adressen ihrer gemeldeten Einwohner. Krass oder?! Oder auch bspw. Versandhäuser sollen an solchen Aktionen beteiligt sein. Zum Bsp. hat sich eine Freundin von mir mal irgendwo ezwas bestellt und in der Adressangabe hat sie einen ganz komischen Schreibfehler reingewürgt. Und schließlich bekam sie immer mal wieder Post von diversen Werbefirmen, die exakt diesen Schreibfehler in der Adresse hatten. Und es war kein 08/15-Schreibfehler.
@ Forman:
Ich würde das Ganze nciht an der Werbung festmachen. Klar ist das auch ein Gesichtspunkt, aber in Anbetracht der sinkenden Werbepreise udn -erfolge würde ich diesen Punkt eher zurückstellen.
Was ich viel entscheidender finde, ist die Tatsache, dass ein User umso länger auf einer Internetseite verweilt, je mehr gewünschte Informationen er findet. Dabei spielt die Trefferquote und Such- & Findgeschwindigkeit eine entscheidene Rolle. Wenn ich nun das Surfverhalten meiner Kunden aufzeichne, so weiß ich irgendwann, für was sich Herr X besonders interessiert und was er so für Themen im Netz sucht.
Und wenn ich Herrn X dann diese Dinge vermehrt "vor die Nase halte", dann wird er wohl länger auf der Seite verweilen. Und je länger er bleibt, desto mehr (Online-)Gebühren fahre ich ein. Und dieses spielt dann wiederum eine wichtige Rolle für Werbeplätze oder sogar für die Unternehmensbewertung. der Kurs von t-online bemisst sich (auch) an der durchschnittlichen Verweildauer der Kunden auf den t-online-Seiten.
Ok, das soll erst mal genügen. Ich hoffe, ich konnte das Ganze hier verständlich rüberbringen.
Natürlich wird es noch weitere Gesichtspunkte geben.