Wenn Du eine ladungsfähige Adresse (kein Postfach!) des Gewinnversprechenden ausfindig machen kannst, steht einer Klage nichts im Wege. Die dürftest Du sogar gewinnen. Allerdings wird der Gegner dem Urteilsausspruch wohl nicht freiwillig nachkommen, so dass Du die Vollstreckung betreiben musst. Und dann steltt sich die Frage, ob da überhaupt was zu holen ist (Stichwort "englische Limited" mit einem Euro Kapital).