Netterweise wurde mir erlaubt aus einer eMail zu zitieren, bei welcher es um Fragen zum Impressum etc ging.
es gibt tatsächlich mehr Ungereimtheiten als Klarheiten. Der Gesetzestext hilft durch falsche Formulierungen kräftig mit, weitere Unklarheiten aufzubauen.
Das TDG gibt es nicht mehr, ebenso nicht mehr den MDStV, deshalb sind beide Gesetze nicht mehr anzuwenden.
Der RStV gilt nun mal nur für Rundfunk, d.h. journalistische Beiträge sind quasi vergessen worden bzw. sollten im neuen TMG erfasst sein.
Aus § 6 TDG wurde praktisch § 5 TMG.
Zu Ihrer Seite:
Statt der Steuernummer muss die USt.-ID (DE
.) genannt werden, sofern Sie diese haben. Steuernummer bitte nicht veröffentlichen!
Der § 10 Abs. 3 MDStV gilt nicht mehr (schon gar nicht der ganz veraltete § 6)- schreiben Sie einfach: redaktionell verantwortlich oder für journalistische Inhalte verantwortlich,
so umgeht man am besten die Regelungslücke und Angriffe irgendwelcher pfiffiger Gesetzesausleger.
Ich hoffe Ihnen damit in kollegialer Weise geholfen zu haben.
Ansonsten muss ich darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung erteilen darf. In diesem Fall müssten Sie einen Anwalt befragen, der sich in dieser Materie auskennt.
Dieser Text geht eher an die Investorman'sche Adresse, weil er dafür unser Fachmann ist