Habe soeben folgende Mail von meinem Webhoster bekommen:
Sehr geehrter Herr xxx,
aufgrund gesetzlicher Neuerungen werden Webhoster
seitens der RegTP gezwungen, den Emailverkehr
über geeignete Maßnahmen zu überwachen und, auf
Nachfrage, an die zuständige RegTP-Stelle zu übermitteln.
Das Ganze muss bis 01.01.2005 umgesetzt sein. Hoster
die das nicht umsetzen müssen mit erheblichen Bußgeldern
oder gar mit einer Einstellungsverfügung rechnen.
Trotz vieler Versuche dem entgegenzuwirken muss
auch CANDAN dieser Verpflichtung nachkommen.
Durch diese Regelung ergeben sich enorme Kosten so das
wir eine Kostenbeteiligung auf die Endkunden umlegen
müssen. Da wir von allgemeinen Preisanpassungen
absehen und auch in diesem Fall keine Preiserhöhung
bei den bestehenden Verträgen vornehmen werden,
haben wir uns dazu entschlossen eine einmalige
Kostenbeteiligung in Höhe von 5.00 Euro pro Kundenaccount
zum 01.12.2004 zu erheben.
Da dies keine Preiserhöhung oder ein extremer Einschnitt in
die laufenden Verträge bedeutet, besteht hier auch kein
außerordentliches Kündigungsrecht. Die geringe Gebühr
fällt unter die Taschengeldverordnung.
Dies erscheint mir nicht ganz koscher. - Habe mit folgender Mail reagiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin studierter Jurist und habe mich über Ihre Mail im Allgemeinen geärgert und über den Hinweis auf die Taschengeldverordnung im Besonderen sehr amüsiert.
Sollten Sie tatsächlich vorhaben, pro(!) Account 5 Euro von meinem Konto abzubuchen, so sind Sie mich als Kunden los. Im Übrigen können Sie überhaupt nicht einseitig bestimmen, dass Sie einen x-beliebigen Betrag von den Kundenkonten abbuchen; Sie benötigen dafür eine Einzugsermächtigung.
Ich bitte Sie eindringlichst, mich über die Rechtsgrundlagen, die Ihre Rechtsbeziehung zur RegTP regeln, aufzuklären! Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die Behauptung, Sie müssen Kundenmails überwachen? Welche datenschutzrechtlichen Hinweise müssen Sie diesbezüglich an Ihre Kunden weitergeben? Und, und, und ...
Bitte klären Sie mich vollumfänglich auf!
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Könnt Ihr dazu was berichten? Mir ist dieses angebliche Gesetz völlig unbekannt.