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Mittwoch, 28. Mai 2003, 20:39

Der Disclaimer – ein Kuriosum?

[Die Zahlen in den Klammern führen zu den Fußnoten!]




Der Disclaimer – ein Kuriosum?
cand. iur. Michael Fülling

alias Investorman



I. Einführung:[1]
Zig Millionen nützliche und unnützliche Internetseiten sind im Worldwideweb abrufbar. Nahezu jede Seite hält dabei Links zu anderen Seiten für seine Nutzer bereit. Hierdurch wird das Internet erst zum Internet; ohne Hyperlinks würde es nicht bestehen können. – Nun möchte aber kaum ein Webmaster darauf verzichten, Links zu weiterführenden (externen) Internetangeboten auf seiner Internetseite anzubieten. Zugleich wird vom jeweiligen Webmaster der Disclaimer als sogenannter „rechtlicher Hinweis“ mit auf die Homepage gesetzt, in der Hoffnung, sich von allen Eventualitäten, die sich hinter den gesetzten Links befinden könnten, befreien zu können. Dass ein Haftungsausschluss allerdings unmöglich, sprich ein Disclaimer Unsinn ist, soll dem werten Leser durch diesen Beitrag näher gebracht werden.


II. Das Landgericht Hamburg hat entschieden ...
Jeder kennt es, aber nur die wenigsten verstehen[2] es: das Urteil vom Landgericht Hamburg[3] mit dem allseits bekannten Datum vom 12. Mai 1998. Dieses Urteil ist das wohl am meisten zitierteste Urteil und damit zugleich eines der größten Irrtümer im Internet. – Würde sich der disclaimer-benutzende Webmaster einmal Gedanken darüber machen, was er da überhaupt auf seiner Seite zum Ausdruck bringt, so würde ihm die Sinnlosigkeit eines solchen Disclaimers sicherlich ins Auge stechen. Oder glauben diese Webmaster auch, sie kämen straflos davon, wenn sie einen x-beliebigen Passanten auf der Straße ins Gesicht schlagen, nur weil sie auf dem T-Shirt den Slogan „Ich distanziere mich von jeglicher Gewalt“ stehen haben?! Ist in vielen Webmasterköpfen tatsächlich der Irrglaube verankert, dass man sich durch bloße Worte vom Unrecht distanzieren kann?! - Dem ungläubigen Leser wird nahegelegt, sich nachfolgendes Zitat aus dem Urteil des LG Hamburgs mit voller Aufmerksamkeit zu verinnerlichen:

„Eine [...] ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, dass er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.“

Somit wird klar, dass das Landgericht Hamburg in seinem Urteil genau das Gegenteil von dem zum Ausdruck bringt, was auf vielen Homepages zu lesen ist.


III. Die Haftung
Nach § 11 Teledienstgesetz (TDG) [4] haftet der Anbieter für fremde Inhalte,[5] die zur Nutzung bereitgehalten werden, nur dann, wenn ihm eine positive Kenntnis des rechtswidrigen fremden Angebots nachgewiesen werden kann. Dh weiß der linksetzende Webmaster von den rechtswidrigen Inhalten, so unterliegt er wegen des positiven Wissens der allgemeinen Haftung; eine Distanzierung hilft hierbei nichts. Der Disclaimer entfaltet folglich keinerlei Wirkung. Im Zweifel kann ein vorhandener Disclaimer sogar das Gegenteil erreichen, denn dessen Existenz lässt vermuten, dass der Webmaster von den strafrechtlich relevanten Inhalten der verlinkten Seiten gewusst hat respektive ihm ein solcher Verdacht nahe lag.


IV. Fazit
Ein Disclaimer bzw Haftungsausschluss bringt nichts und ist somit überflüssig! - Es ist ein Irrglaube, dass die bloße Distanzierung vor einer Strafe schützen könnte. Sinnvoll und nützlich auf der eigenen Website ist hingegen der Hinweis, dass es sich bei den verlinkten Seiten nicht (mehr) um das eigene Angebot handelt und dass sich der Webmaster die fremden Urheberrechte nicht zueigen macht.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit beansprucht. Die Konsultation eines Rechtsanwalts wird auf jeden Fall empfohlen.


Fußnoten:
1. Der Verfasser ist als studentische Hilfskraft an der Forschungsstelle für Rechtsinformatik der Philipps-Universi-tät Marburg tätig und zugleich Betreiber der Website webmasterrecht.de.
2. Oder sollte man besser sagen, die wenigsten haben es überhaupt gelesen?!
3. Aktenzeichen 310 O 85/98. Die vollständige Urteilsbegründung samt vorangestelltem Sachverhalt und Anträgen kann hier nachgelesen werden: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/1938. Das Urteil ist im Übrigen nicht rechtskräftig geworden, da sich die Beteiligten verglichen haben.
4. Das TDG ist samt einer Kurzkommentierung (Erläuterungen, Anmerkungen) und seiner Gesetzgebungsgechichte unter http://www.teledienstegesetz.info abrufbar.
5. Für eigene Inhalte kann der Anbieter über § 8 TDG nach den allgemeinen Gesetzen haften.




Dieser Aufsatz ist urheberrechtlich geschützt!!
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2

Donnerstag, 29. Mai 2003, 08:31

Tut mir leid, ich kann's mir nicht verkneifen...[q=Alexander Urban]
Haftungsausschluss

Nach deutschem Recht ist jeder Mensch über 14 Jahren selbst für sein Handeln verantwortlich. Dies kann nach einem Urteil des LG Hamburg vom 12. Mai 1998 nur durch ausdrückliche, stets gut sichtbare Distanzierung von seinen Handlungen verhindert werden. Hiermit distanziere ich mich von allen durch mich vollzogenen Handlungen, insbesondere den ungesetzlichen. Ich distanziere mich des Weiteren von mir selbst, meinem Passfoto und den drei von mir im Internet verwendeten Namen Alex(ander) Urban, Antarctica und Alex Haines. Ich erkläre hiermit, rechtlich nicht für Missetaten der hinter diesen drei Namen stehenden Person zur Verantwortung gezogen werden zu können.[/q]
Prost! :)
Signatur von »Alex« Man muss nichts sehen, um zu sehen, dass man nichts sieht, aber man muss etwas sehen, um zu sehen, was man nicht sieht.

3

Donnerstag, 5. Juni 2003, 09:49

Obwohl die Kritik an "Disclaimern" ja nun nicht gerade neu ist: bei der Konkurrenz hat es ein bisschen gedauert. Gestern aber hat es auch Dr. Web gemerkt... sei also angemerkt, dass wir nicht nur aktueller, sondern auch noch ausführlicher sind als der Doktor. Aber das war ja auch klar, haben wir doch hier in der tollen WSB-Community unseren eigenen angehenden Rechtsexperten, dem ich hiermit nochmal danken möchte, dass er uns immer so schöne Texte schreibt.

Mirko :)
Signatur von »memowe« Mirko Westermeier - Public key: 0x730E195D
Key fingerprint = 55A8 9646 9B58 60AC B5BC 9661 FDD4 93C0 730E 195D

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4

Donnerstag, 5. Juni 2003, 19:15

Zitat

Original von memowe
..., dem ich hiermit nochmal danken möchte, dass er uns immer so schöne Texte schreibt.

Dem kann ich mich nur anschließen. :) Viele der Texte sind sehr hilfreich. Unter anderem auch dieser :)
Danke
Signatur von »Patrick«
Watislos? :disappointed:

5

Donnerstag, 7. August 2003, 23:55

Investorman: was sagst du denn zu diesem Passus:

[q=http://www.gentooforum.de/viewtopic.php?t=10]Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. [/q]
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6

Freitag, 8. August 2003, 00:11

Naja, ob man das schreibt oder peng! Im Grunde wird nur die Gesetzeslage dargestellt.

Ego: Kann man schreiben, muss man aber nicht, da es keinen Nutzen hat. Entscheidend ist eben die Kenntnis.
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Montag, 19. Januar 2004, 10:54

Schaut Euch mal den Dislaimer auf der Seite des Oberlandesgericht Düsseldorf an (dort auf 'Links' klicken):

http://www.olg-duesseldorf.de/


;( ;( ;( ;( ;( ;(
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8

Montag, 19. Januar 2004, 12:27

hi,
meinst Du das?

Zitat

Not Found
The requested URL /links/angebo/intro.htm was not found on this server.


--------------------------------------------------------------------------------

Apache/1.3.27 Server at www.olg-duesseldorf.nrw.de Port 80


Oder was stand dort mal drauf?
Gruß
Ingo

9

Montag, 19. Januar 2004, 14:22

Zitat

Original von Investorman
Schaut Euch mal den Dislaimer auf der Seite des Oberlandesgericht Düsseldorf an (dort auf 'Links' klicken):

http://www.olg-duesseldorf.de/


;( ;( ;( ;( ;( ;(
Omg, von einem OLG sollte man eigentlich besseres erwarten...
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10

Montag, 19. Januar 2004, 15:26

Zitat

Original von Ingo
meinst Du das?

Zitat

Not Found [...]

Oder was stand dort mal drauf?
Nein, ich meinte den dortigen "Disclaimer".
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11

Montag, 19. Januar 2004, 17:07

hi,
ja, ich meinte den not found.
Hab' jetzt mal genauer nachgesehen und der Link zu 'Links' funktioniert nur bei eingeschaltetem Javascript.. Da soll einer mal drauf kommen.
Offensichtlich wird per Javascript die URI /links/angebo/intro.htm gekürzt auf http://www.olg-duesseldorf.de/links/intro.htm und diese Adresse gibt's dann.
Aber diesen Hinweis auf der Seite des LG zu finden wundert mich wirklich sehr.
Gruß
Ingo