Wichtig! - Für dienjenigen unter Euch, die Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten haben, ist die Lektüre der nachfolgenden Sätze unumgänglich!
Rechtsberatung ist per Gesetz den Rechtsanwälten (ua) vorbehalten:
§ 1 Rechtsberatungsgesetz
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung [...], darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. [...]
§ 8 Rechtsberatungsgesetz
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die [...] erforderliche Erlaubnis zu besitzen, [...]
Rechtberatung wird wie folgt definiert:
Rechtsberatung ist Einzelfall-bezogene Beratung eines konkreten Sachverhaltes. Also: Konkrete Frage nebst konkreter rechtlicher Antwort = Rechtsberatung.
Ergo: Bitte juristische Probleme neutral halten und schildern ... dann darf auch jeder - und somit auch ich dazu Stellung nehmen ...

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