Schon mal sehr intersannt. Richtig spannend find ich das ja
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
Ich vermute das der Besitz eines Fernsehers und einer DVB-T-Antenne keine besonders schwere Straftat ist? Auch ein ungenutzer Kabel-Anschluss ist es vermutlich nicht.
Es ging schon soweit das er anfing jemanden an der Haustür seine "Rechte" vorzulesen
Hab man dort theoretisch rechtliche Handhaben? Amtsanmaßung?
Eigentlich kann man diesem Typen doch dann absolut ohne schlechtes Gewissen an die Hausverwaltung verweisen. Der Mieter ist vermutlich nicht berechtigt irgendjemanden an irgendeinen Verteilerkasten zu lassen damit er einen Anschluss sperren kann, oder?
Was stört ist eigentlich das unmögliche Verhalten dieses Menschen. Er hätte ja rein gekonnt wenn er mich nicht so bedrängt hätte. Ist ja ok, macht ja auch nur seinen Job und wenn er einen Anschluss sperren muss muss er das halt tun. Aber dann bitte direkt mit Termin und höflich.. und nicht so!