Also ich kann mir schwer vorstellen, dass man bei so einer Erzählerei markentechnisch gegen vorgehen kann. Also ich kann mich nicht daran erinnern jemals von einem Rechtstreit gehört haben, weil innem Porno nen Benz durchs Bild gefahren oder gar schlimmeres in diesem passiert ist

In Filmen ist es ja eh nicht möglich zb. markenlose Autos zu verwenden ... Stern ab und fertig sollte da schon eher rechtl. Konfliktpotential bieten
In nem Buch würde ich wohl auf "Nokia-Handy" verzichten und nur "Handy" verwenden, weil es einfach kein wirkliches Detail ist. Bei Autos sieht das schon anders aus, wenn es darum geht, sich eine Situation vorzustellen. Es macht halt nen Unterschied ob der Bankräuber mit nem Benz oder nem Trabi flüchtet :grin: