Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70267
Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am heutigen Do ...
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