Du bist nicht angemeldet.

1

Sonntag, 7. November 2004, 15:49

14 Tage Widerrufsrecht auch für Hardware??

Hallo ihr da vor den Bildschirmen! :D


Ich habe eine Frage an alle, die sich etwas mit Rechten beschäftigen!?!

Mein Problem!
Ich habe mir neuen Ram gekauft (2 x 256 MB von Infinion für Dualchannelbetrieb) als ich diesen eingebaut hatte, habe ich mächtig probleme gehabt, der Rechner startete nach einiger Zeit einfach neu (und das nicht nur einmal :disappointed: ). Ich dachte formatierst du mal, denn ich hatte mir auch einen neuen Prozessor gekauft und dachte, dass es daran liegen könnte. Als ich das Betriebssystem neu aufspielen wollte kamm die Fehlermeldung PNF_LIST_CORRUPT!! :eek: Ich wusste sofort, dass der Speicher im A.... ist. Darufhin habe ich meinen "alten" 512MB Ram wieder eingebaut und siehe da alles lief einfach SUPER ;)
Habe zwar kein memtest gemacht aber es liegt ja wohl auf der Hand, dass einer der beiden, oder sogar beide defekt sind.

Nun meine Frage
Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktretten und mein Geld zurück verlangen??

Ich befinde mich noch in der 14 tägigen Frist!

MfG Patrick

2

Sonntag, 7. November 2004, 16:24

- verschoben in "Alles was Recht ist"

3

Sonntag, 7. November 2004, 21:29

RE: 14 Tage Widerrufsrecht auch für Hardware??

In erster Linie hast Du mal eine 2 Jahre dauernde Garantie auf das Teil. Nimm den Speicherblock und geh damit zum Händler. Wenn Du ihm die Sachlage erklärst, wird er Dir wahrscheinlich einen neuen Block anbieten.
Möglicherweise beruht das Ganze ja auch auf einer Hardwareunverträglichkeit, (möglicherweise unterstützt Dein Board den Dualchannelbetrieb nicht korrekt?) oder versteht sich auf andere Art nicht mit dem Speicherblock. Wenn Du den Block aus dem Internet hast, solltest Du dem Hersteller erst eine Email schicken, in der Du den Sachverhalt schilderst und dann fragst, wie weiter zu verfahren ist. Das ist etwas komplizierter, weshalb ich z.B. auch immer empfehle, lieber bei einem Händler in der Nähe einzukaufen. Gerade solche Sachen wie Einzelkomponenten. Im Falle eines Falles ist das oft von großem Wert....
Signatur von »Willi«
;) Wenn Du etwas haben willst, was Du noch nie hattest,
dann mußt Du etwas tun, was Du noch nie getan hast ;)

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem deutschen Politiker und einem Mafioso?

Mafiosos sind intelligent und halten Ihre Versprechen...

4

Dienstag, 9. November 2004, 16:43

ABer Kassenbon bzw. Quittung nicht vergessen ;)
Signatur von »Xyries« "Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral."
John Osborne engl. Dramatiker

5

Mittwoch, 10. November 2004, 19:54

RE: 14 Tage Widerrufsrecht auch für Hardware??

Zitat von »Blue Thunder«

Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktretten und mein Geld zurück verlangen??
Auf Neuware gibt es gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung und kann von einem Händler nicht gegenüber Privatleuten herabgesetzt werden. Die zwei Jahre stehen Dir also gesetzlich zu; dabei ist auch egal, ob das auf der Rechnung steht oder der Händler hierzu nichts gesagt hat.

Ist die Sache nun mangelbehaftet (defekt etc), so muss der Händler reparieren oder durch eine neue ersetzen. Das Geld kann man erst dann zurückverlangen (=Rücktritt), wenn der Händler die Sache nicht repariert oder umtauscht. Dann muss ihm aber zunächst eine Frist (7 Tage sollten reichen / am besten briefschriftlich) gesetzt werden mit der Aufforderung, die Sache zu repaprieren oder umzutauschen. Geschieht dies nicht binnen der Frist, so kannst Du das Geld zurückverlangen.

PS: Mit den "14 Tagen" hat das also nichts zu tun. Darunter ist etwas anderes zu verstehen.
Signatur von »Investorman« ______________________________

Investorman.com || Webmasterrecht.de || Recht interessant - Die Linksammlung zum Internetrecht

6

Freitag, 14. Januar 2005, 21:00

Hi Leute!

Langsam habe ich die Schnauze voll!! :hupferl:

So nun sind 2 Monate vergangen und mein Rechner läuft immer noch nicht im Dualchannel Modus :disappointed:

Ich habe den RAM reklamiert, dieser wurde angeblich getestet... (angeblich keine Fehler beim Memtest) die haben ihn trotzdem ausgetauscht. Daraufhin habe ich den "neuen" RAM eingebaut und der Rechner stürzte wiederum ab (und das nicht nur einmal) diesmal habe ich einen Memtest gemacht 12.000 Fehler im Ram sprechen für sich :angry:. Sie sagten mir, es liege am Board [Speicherbänke] (ASUS A7N8X-E deleluxe)...

... sie haben es eingeschickt und haben mir ein ersatz Board (A7N8X) eingebaut und selbst bei dem Ersatzboard traten die Fehler beim Memtest auf.

Board + RAM könnten auch nicht kompatibel sein, doch Asus + Infineon ?? sollte eigentlich laufen

Sollte das Board, welches nun endlich von Asus zurück gekommen ist auch diese Mengel aufweisen, kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten (auch ohne Frist

Zitat

[7 Tage sollten reichen / am besten briefschriftlich]
)?? Ich habe keine Lust mehr auf diesen Schei... Ram :wallbash:. Ich habe nur Unkosten :angry: (Benzin durchs hin & her fahren, sowie telefon)

MfG Blue Thunder

Stimmt es, dass ich 3 Nachbesserungen zulassen muss, damit ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann?? Das wäre dann JETZT der Fall! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Blue Thunder« (14. Januar 2005, 21:03)


7

Freitag, 14. Januar 2005, 23:09

Zitat von »Blue Thunder«

Stimmt es, dass ich 3 Nachbesserungen zulassen muss, damit ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann??
Zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsveruche genügen.
Signatur von »Investorman« ______________________________

Investorman.com || Webmasterrecht.de || Recht interessant - Die Linksammlung zum Internetrecht

8

Samstag, 15. Januar 2005, 10:19

Nur mal interessehalber:
Was für'n Infineon ist es denn? Der hochwertige oder der on3rd? Der on3rd ist Mist, da kannste genauso gut OEM nehmen. Mit dem anderen Infineon sollte sich das Board vertragen, da gibt es ausreichend Tests im Netz, die das bestätigen.
Signatur von »Alex« Man muss nichts sehen, um zu sehen, dass man nichts sieht, aber man muss etwas sehen, um zu sehen, was man nicht sieht.

9

Samstag, 15. Januar 2005, 12:29

Zitat

Was für'n Infineon ist es denn? Der hochwertige oder der on3rd?

Es ist ein original Infineon (Chip + Platine von Infineon)

Zitat

Zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsveruche genügen.

Das hilft mir doch schon ungemein! :D

Doch was machen, wenn mir diese den Rücktritt nicht gewähren? :hupferl: Auf welchen Paragraphen kann ich verweisen??
Muss ich das schriftlich machen, oder kann ich sofort mein Geld zurück verlangen? :confused: Die werden sich bestimmt nicht darauf einlassen...

... doch eingentlich müssten die ja auch mein Recht kennen, oder nicht?!?

10

Sonntag, 16. Januar 2005, 00:42

Ich habe mir mal die ABG der Firma angesehen...

Zitat

AGB: 4. Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen neu hergestellter Sachen und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir Gewähr in der Weise, daß wir bei unverzüglicher Anzeige durch den Kunden nach unserer Wahl am Verwendungsort oder in unserem Betrieb unentgeltlich nachbessern oder Ersatz liefern. Nur im Falle erfolgloser dreimaliger Nachbesserung kann der Kunde Wandlung ( Rückgängigmachen des Vertrages ) oder Minderung ( Herabsetzung des Kaufpreises ) verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Auslieferung bis zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der mangelhaften Ware zu verlangen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zitat

Nur im Falle erfolgloser dreimaliger Nachbesserung kann der Kunde Wandlung ( Rückgängigmachen des Vertrages ) oder Minderung ( Herabsetzung des Kaufpreises ) verlangen.

Ist das hinfällig?? denn @ Investorman

Zitat

Zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsveruche genügen.


-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zitat

In diesem Fall sind wir berechtigt eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Auslieferung bis zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der mangelhaften Ware zu verlangen.

Hä?? Jetzt wollen die noch Geld für ein Teil, was nicht funktioniert?? :irre:
oder interpretiere ich das jetzt falsch??

MfG Blue Thunder

11

Sonntag, 16. Januar 2005, 01:08

Lass mich raten: der Händler ist kein bekannter Elektrogroßmarkt, sondern eher eine "kleine Klitsche". Die AGB, die Du teilweise zitierst, kann der Händler in die Tonne kloppen. In den AGB ist die Rede von einer "Wandlung"; das Gesetz sieht eine solche seit knapp drei Jahren überhaupt nicht mehr vor. Es gibt nun die Minderung (außer der Nachbesserung, dem Rücktritt und dem Schadensersatz).

Wenn Du ein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von mind. 01.01.2002 hast, dann schau mal in § 440 Satz 2 BGB ("Eine Nachbesserung (~Reparatur) gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...").

Der Rücktritt ergibt sich aus §§ 433, 434 I, 437 Nr. 2, 323 I, II, 440 Satz 2 BGB. Erklärt wird der Rücktritt gemäß 349 BGB gegenüber dem Vertragspartner. Nach § 348 ist dann (sinngemäß) die Ware Zug-um-Zug gegen das Geld zurückzugeben.

Ich weise noch mals vorsorglich darauf hin, dass das Rücktrittsrecht nur in Frage kommt, wenn die Sache (hier: RAM) bei Übergabe mangelhaft war. Läuft der RAM nicht in einem speziellen Gerät, dafür aber in anderen (normalen) Geräten, so ist er nicht mangelhaft (es sei denn, man hat mit dem Händler explizit vereinbart, dass der RAM für das spezielle Gerät sein soll).

Hoffe das hilft weiter ...
Signatur von »Investorman« ______________________________

Investorman.com || Webmasterrecht.de || Recht interessant - Die Linksammlung zum Internetrecht

12

Sonntag, 16. Januar 2005, 01:25

Erstaml Dank für die Arbeit! :applaus: ;)

Zitat

Hoffe das hilft weiter ...

Ja sehr!

Zitat

Die AGB, die Du teilweise zitierst, kann der Händler in die Tonne kloppen.

soll ich die Betreiber mal drauf hinweisen?? :grin:

Zitat

Lass mich raten: der Händler ist kein bekannter Elektrogroßmarkt, sondern eher eine "kleine Klitsche".

eigentlich eher nicht, in GE mit der größte und bei eBay rund 46000 Bewertungen...
darf ich den Namen eigentlich nennen?

Zitat

Nach § 348 ist dann (sinngemäß) die Ware Zug-um-Zug gegen das Geld zurückzugeben.

also kann ich hiermit argumentieren?

Zitat

Ich weise noch mals vorsorglich darauf hin, dass das Rücktrittsrecht nur in Frage kommt, wenn die Sache (hier: RAM) bei Übergabe mangelhaft war. Läuft der RAM nicht in einem speziellen Gerät, dafür aber in anderen (normalen) Geräten, so ist er nicht mangelhaft (es sei denn, man hat mit dem Händler explizit vereinbart, dass der RAM für das spezielle Gerät sein soll).

Ich habe gesagt, für welches Board, aber schriftlich habe ich nichts, nur meine Freundin, die beim Kauf dabei gewesen ist :D :D :D

sollte im Notfall doch reichen?! ;)

MfG Blue Thunder

13

Sonntag, 16. Januar 2005, 01:38

Also wenn der RAM "an sich" läuft, nur eben in Deinem Gerät nicht, dann bist im Fall eines Falles Du in der beweispflicht, dass ihr vereinbart habt, dass der RAM in Deinem "besonderen" Gerät laufen soll. Und eine Freundin ist als Beweismittel nicht sehr geeignet (was nicht an der Freundin als solche liegen wird! :D).

Ich würde es zunächst noch mal mündlich im Laden versuchen: kurz die Rechtslage aufzeigen und um Rückgabe des Geldes bitten. Dabei freundlich bleiben. - Muckt der Verkäufer auf, würde ich nach dem Geschäftsführer verlangen. Hierbei kann man gerne auch etwas lauter werden (sollen die anderen Kunden ruhig hören, was da gerade vorfällt!) und den Ton etwas straffen. Wirkt oftmals Wunder. :D
Signatur von »Investorman« ______________________________

Investorman.com || Webmasterrecht.de || Recht interessant - Die Linksammlung zum Internetrecht

14

Sonntag, 16. Januar 2005, 01:51

Zitat

Und eine Freundin ist als Beweismittel nicht sehr geeignet

warum das nicht? :disappointed:

Zitat

Also wenn der RAM "an sich" läuft, nur eben in Deinem Gerät nicht

In dem Erstatzboard lief es ja auch nicht!

Zitat

Ich würde es zunächst noch mal mündlich im Laden versuchen

Ich versuche es, aber der Laden ist immer VOLL, ich habe diesen noch nie leer vorgefunden... doch das könnte meine Chancen verbessern :D
Wenn nicht klappt, dann Schriftlich?? Aber ich glaube, dann melde ich mich noch mal ;)

Zitat

Hierbei kann man gerne auch etwas lauter werden (sollen die anderen Kunden ruhig hören, was da gerade vorfällt!)

wie gerade erwähnt meine Chance

Zitat

Wirkt oftmals Wunder.

wird sich zeigen :angry:

MfG Blue Thunder

P.S. evtl. Fehler dürft Ihr zu dieser Zeit behalten! :grin: