Quelle: http://www.heise.de/newsticker/BND-soll-Online-Durchsuchungen-bei-Mitarbeitern-durchgefuehrt-haben--/meldung/120063/from/rss09
Eine effektive Art der Umgehung der technische Hürden bei der "Online-Durchsuchung" ist die Verpflichtung zur Installation von Software und zum Aufbau besonderer Verbindungen. Bei völlig fremden Personen ist so etwas nicht ohne Weiteres möglich, wohl aber bei Arbeitnehmern. Das dachte sich möglicherweise auch der Bundesnachrichtendienst, der nach Informationen des Focus die Rechner von 49 Mitarbeitern des Fachreferats zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität online durchsuchte nicht etwa ...
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