Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Britische-DNA-Datenbanken-verstossen-gegen-die-Europaeische-Menschenrechtskonvention--/meldung/119960/from/rss09
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. ...
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hochinteressant würde ich mal sagen ...