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Donnerstag, 20. November 2008, 14:18

OLG Hamm bejaht "virtuelles Hausrecht" auf Websites

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamm-bejaht-virtuelles-Hausrecht-auf-Websites--/meldung/119141/from/rss09

Zitat

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm ist das Aussperren eines Wettbewerbers von einer Website per Sperrung der IP-Adresse dann zulässig, wenn sich dieser nicht wie ein normaler Nutzer verhält (Az.: 4 U 37/08). Die Beteiligten des Verfahrens sind Wettbewerber und vertreiben Druckerzubehör über das Internet. Die Klägerin war von der Nutzung der Website der Beklagten durch eine IP-Sperre ausgeschlossen worden und hatte daraufhin wegen Wettbewerbsbehinderung geklagt. ...

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