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Freitag, 7. November 2008, 11:45

Gericht: Kein Auskunftsanspruch bei Verbreitung eines Computerspiels über P2P-Netz

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Kein-Auskunftsanspruch-bei-Verbreitung-eines-Computerspiels-ueber-P2P-Netz--/meldung/118519/from/rss09

Zitat

Das OLG Zweibrücken hat im Rahmen einer Entscheidung vom 27. 10. 2008 (Az. 3 W 184/08) einen Antrag eines Spieleherstellers auf Erteilung von Auskünften zurückgewiesen. Dieser war gegen einen Internet-Provider vorgegangen, um die hinter einer IP-Adresse stehende Person zu ermitteln, die ein Programm des Herstellers in einem P2P-Netzwerk angeboten hatte. In erster Instanz hatte bereits das Landgericht den Auskunftsanspruch abgelehnt. ...

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