Das OLG Zweibrücken hat im Rahmen einer Entscheidung vom 27. 10. 2008 (Az. 3 W 184/0

einen Antrag eines Spieleherstellers auf Erteilung von Auskünften zurückgewiesen. Dieser war gegen einen Internet-Provider vorgegangen, um die hinter einer IP-Adresse stehende Person zu ermitteln, die ein Programm des Herstellers in einem P2P-Netzwerk angeboten hatte. In erster Instanz hatte bereits das Landgericht den Auskunftsanspruch abgelehnt. ...