Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-beschliesst-elektronischen-Einkommensnachweis-ELENA--/meldung/109990/from/rss09
Derzeit erstellen 2,8 Millionen deutsche Arbeitgeber jährlich ca. 60 Millionen Bescheinigungen, die nach § 312 Sozialgesetzbuch aus dem EDV-System auf Papiervordrucke der Bundesanstalt für Arbeit gedruckt werden, um anschließend in andere Systeme eingebenen zu werden. ELENA soll diesen Medienbruch beseitigen: Arbeitgeber senden ihre Entgelt-Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS), wo sie von Sachberabeitern der Bundesanstalt für Arbeit abgefragt werden können, sowie der Arbeitnehmer mit sein ...
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