Du bist nicht angemeldet.

1

Freitag, 4. April 2008, 21:01

Studie: Sperrverfügungen nach geltendem Recht meist unzulässig

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Studie-Sperrverfuegungen-nach-geltendem-Recht-meist-unzulaessig--/meldung/106062/from/rss09

Zitat

Sperrungen von Internetseiten, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen, sind nicht mit geltendem Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen Juristen des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in einer neuen Studie. Das Fazit der Experten: Die geltende Rechtslage erlaube keine Sperrungen, "die in das von Artikel 10 Grundgesetz und Paragraph 88 Telekommunikationsgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen". ...

den ganzen Artikel lesen